Genossenschaften – Gewinn für alle?
„Was der Mensch ist, verdankt er der Vereinigung von Mensch zu Mensch.“ (Otto von Gierke, Rechtshistoriker, 1841-1921)
In virtueller Versammlung gefasster Verschmelzungsbeschluss zulässig
GesRuaCOVBekG § 3 Abs. 1; UmwG § 13 Abs. 1 Satz 2
BGH, Beschluss vom 5.10.2021 – II ZB 7/21 (OLG Karlsruhe, AG Mannheim)
Leitsatz des Gerichts:
Nach § 3 Abs. 1 GesRuaCOVBekG kann auch der Verschmelzungsbeschluss einer Genossenschaft in einer virtuellen Versammlung gefasst werden. Das Versammlungserfordernis des § 13 Abs. 1 Satz 2 UmwG steht dem nicht entgegen.
Zum Prüfungsrecht eines genossenschaftlichen Prüfungsverbandes
GenG §§ 53, 55 Abs. 1 Satz 1
BGH, Urteil vom 10.1.2017 – II ZR 10/15 (OLG Jena)
Leitsatz des Gerichts:
In der Satzung eines genossenschaftlichen Prüfungsverbandes können das Prüfungsrecht des Verbands und die ihm entsprechende Duldungspflicht der Genossenschaft in den durch das Vereinsrecht und das Genossenschaftsrecht gezogenen Grenzen näher ausgestaltet werden. Das Prüfungsrecht kann durch die Verbandssatzung, der sich die Genossenschaft durch ihren freiwilligen Beitritt unterworfen hat, auf Pflichtprüfungen erstreckt werden, die die Genossenschaft auch durch einen anderen Prüfungsverband, dessen Mitglied sie ist, vornehmen lassen könnte.