Unabhängig prüfen & Bericht erstatten
„… es empfiehlt sich nicht, die Bilanzpraxis mit einer Kompliziertheit zu belasten, wenn der Fehler nicht beträchtlich ist.“ (Eugen Schmalenbach, 1873-1955)
Vorbehaltsaufgabe von Wirtschaftsprüfern ist es, gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen (bspw. Abschlussprüfungen für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften, Prüfung der Jahresrechnung gesetzlicher Krankenkassen, etc.) durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen.
Die Abschlussprüfung dient einerseits der Unterstützung der Kontrolle durch das jeweils zuständige Aufsichtsgremium, andererseits ist sie nach § 316 Abs. 1 HGB Voraussetzung für die Feststellung des Jahresabschlusses.
Zumal die Anforderungen an Rechnungslegung, Risikomanagement und damit an Transparenz stetig steigen, geht meine Tätigkeit über die bloße Prüfung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit von Buchführung und Jahresabschluss hinaus: Sie dient auch der adäquaten Information der zuständigen Organe.
Im Bereich Wirtschaftsprüfung führe ich folgende Dienstleistungen aus:
- Gesetzliche Abschlussprüfungen (Prüfung von Einzelabschlüssen – ggf. inkl. Lagebericht – oder Prüfung von Konzernabschlüssen nach §§ 316 ff. HGB)
- Freiwillige Abschlussprüfungen – analog den §§ 316 ff. HGB
- Prüfungen von Jahresrechnungen gesetzlicher Krankenkassen nach § 77 Abs. 1a Satz 5 SGB IV
- Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit einer Geschäftsführung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
- Gesetzliche und freiwillige Sonderprüfungen, darunter
- Gründungsprüfungen (bspw. aktienrechtliche Gründungsprüfung nach § 33 AktG)
- Kreditwürdigkeitsprüfungen
- Prüfung von Verwendungsnachweisen (z.B. Stiftung Deutsches Hilfswerk, etc.)
- Unterschlagungsprüfungen (IDW FG 1/1937 i.d.F. 1990: „Pflichtprüfung und Unterschlagungsprüfung“)
- Sanierungsprüfungen
- Überschuldungsprüfungen
- Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung (§ 16 MaBV)
- Prüfung von Finanzanlagenvermittlern (§ 24 FinVermV)
- Prüfungen nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG), bspw. Ausstellung von Anlagen- und Ertragszertifikaten (§ 29 EEG)
- Gutachterliche Tätigkeiten (z.B. für den „Gerechtshof“ in Den Haag/NL)
Weitergehende Informationen erhalten Sie unter
Dipl.-Wirt.jur. (FH)
Reinolf Schwandt, M.A.
Wirtschaftsprüfer
Telefon 0541 – 18552739
Email schwandt@wp-schwandt.de